Ethikkodex zum wissenschaftlichen Publizieren
Die Zeitschrift Geschichte und Region/Storia e regione befolgt und fördert spezielle Richtlinien für einen verantwortungsvollen Ablauf wissenschaftlicher Publikation. Der folgende Ethikcodex beruht auf Cope’s Best Practice Guidelines for Journal Editors.
Pflichten der Herausgeber*innen der Zeitschrift
Geschichte und Region/Storia e regione orientiert sich an den aktuellsten Praktiken wissenschaftlichen Publizierens und veröffentlicht Originalbeiträge, die hohen wissenschaftlichen Standards entsprechen, die geltende Autorenrechte einhalten und nicht gleichzeitig anderen Zeitschriften angeboten wurden. Geschichte und Region/Storia e regione unterzieht die Aufsätze dem Begutachtungsverfahren double blind peer review, um die wissenschaftliche Qualität der eingereichten Beiträge sicherzustellen. Des Weiteren fördert Geschichte und Region/Storia e regione die Unabhängigkeit der Forschung, verurteilt das Plagiat und die Verletzung des Copyrights.
Die Herausgeber*innen der Zeitschrift wägen die Veröffentlichung eingereichter Aufsätze anhand inhaltlicher Kriterien ab und vermeiden jegliche herkunftsbezogene, geschlechtsbezogene, sexuelle, religiöse, ethnische, politischer oder staatsbürgerliche Diskriminierung der Autor*innen. Die Herausgeber*innen der Zeitschrift zeichnen für die Entscheidung der Annahme oder Ablehnung eines eingereichten Aufsatzes verantwortlich. Dazu dient der Austausch auf regelmäßigen Redaktionssitzungen, in denen eine erste Vorauswahl der eingereichten Aufsätze erfolgt. Nur die vorab (mit Vorbehalt) von der Redaktion angenommenen Texte werden dem double-blind-peer-review-Verfahren unterzogen.
Die Herausgeber*innen der Zeitschrift setzten für den monografischen Teil eines jeden Heftes ein oder zwei Heftherausgeber*innen ein, die als Expert*innen des behandelten Themas auch die Qualität der Zeitschriftenbeiträge gewährleisten.
Die Aufsätze, die im themenspezifischen, monografischen Teil der Zeitschrift sowie in der Rubrik „Aufsätze/Contributi“ erscheinen, werden in anonymer Weise dem double-blind-peer-review-Verfahren unterzogen: Die nationalen und internationalen Gutachter*innen sind mehrheitlich nicht Teil der Herausgeber*innen der Zeitschrift. Sie werden von den Herausgeber*innen der Zeitschrift vorgeschlagen. Es handelt sich um Expert*innen, die die von der Redaktion zugesandten Aufsätze überprüfen und dahingehend ein begründetes Gutachten abliefern, ob der Aufsatz die ausreichende Qualität für die Veröffentlichung aufweist oder nicht. Die Herausgeber*innen der Zeitschrift sehen negative Gutachten als bindend für die Ablehnung der Aufsätze an, während es sich im Falle unterschiedlich ausfallender Gutachten die letzte Entscheidung vorbehält. Die Autor*innen werden dazu angehalten, die von den Gutachter*innen festgehaltenen Beobachtungen zu berücksichtigen.
Die Herausgeber*innen der Zeitschrift verpflichten sich, keinerlei Informationen zu den eingereichten Aufsätzen an Personen weiterzugeben, die nicht der/die Autor/in bzw. Gutachter*in sind. Die Identität des/r Autors/Autorin eines Aufsatzes bleibt anonym und darf den Gutachter*innen nicht vor Veröffentlichung des Aufsatzes bekanntgegeben werden. Ebenso wird auch die Anonymität der Gutachter*innen gewährleistet, auch nach der Veröffentlichung des Aufsatzes bzw. nach der etwaiger Mitteilung einer Ablehnung des Aufsatzes. Die stets aktualisierte Liste der Gutachter*innen ist auf der Webseite der Zeitschrift, alphabetisch geordnet, abrufbar.
Die Herausgeber*innen der Zeitschrift stehen für die Verfolgung der inhaltlichen Ausrichtung der Zeitschrift ein, entscheiden vorab über die Annahme oder Ablehnung eingereichter Aufsätze und ob sie zum Begutachtungsverfahren zugelassen werden, treffen die letzte Entscheidung im Falle von unterschiedlichen Empfehlungen der Gutachter*innen und respektiert die rechtlichen Regelungen hinsichtlich Diffamierung, Verletzung des Copyrights und Plagiats. Die Herausgeber*innen der Zeitschrift erteilen keinerlei Auskünfte zu eingereichten Manuskripten, ausgenommen gegenüber Autor*innen, Gutachter*innen oder vorab autorisierten Personen. Die eingereichten, noch nicht veröffentlichten Texte dürfen nicht von den Redaktionsmitgliedern für die eigene wissenschaftliche Tätigkeit verwendet werden ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des/r Autors/in.
Pflichten der Gutachter*innen
Das Double-blind-peer-review-Verfahren unterstützt das Redaktionskomitee in seinen Entscheidungen hinsichtlich Annahme bzw. Ablehnung eines eingereichten Aufsatzes und bietet den Autor*innen die Möglichkeit, den eigenen Text zu verbessern und auszubauen.
Die Gutachter*innen befolgen die mit der Zeitschrift vereinbarten Abgabetermine. Das Gutachten muss den Kriterien der Objektivität entsprechen und klar sowie nachvollziehbar argumentiert sein. Der Gutachter/die Gutachterin darf keine Aufsätze zur Begutachtung annehmen, für deren Inhalt er/sie sich nicht ausreichend qualifiziert fühlt oder die zu einem Interessenskonflikt führen aufgrund von Zusammenarbeit, Konkurrenz oder anderen Verbindungen zu dem/r Autor*in bzw. zu Gegebenheiten, in die letztere(r) involviert ist, bzw. zum Inhalt des Aufsatzes. Die Gutachter*innen ermitteln die nicht zitierte, aber dennoch für das Thema relevante Bibliografie, empfehlen mögliche Verbesserungen und erläutern etwaige Schwachstellen eines Textes.
Zweck des peer-review-Verfahrens ist es, die wissenschaftliche Qualität des vorgelegten Aufsatzes zu gewährleisten und in diesem Sinne etwaige Hinweise zur Qualitätssteigerung zu geben. Daher haben Gutachter*innen beim Ausfüllen des Formblattes folgende Fragestellungen zu beachten: Welche Änderungen könnten den Aufsatz klarer und schlüssiger gestalten? Mit welchen Eingriffen könnte der Aufsatz einen relevanteren Beitrag für die Fachliteratur zur Thematik bieten? Wie könnten mögliche diskutable oder kontroverse Textstellen überarbeitet werden?
Die zur Begutachtung vorgelegten Manuskripte müssen von den Gutachter*innen vertraulich behandelt und sie dürfen nicht Personen gezeigt oder mit Personen diskutiert werden, die hierzu nicht ausdrücklich von den Herausgeber*innen der Zeitschrift ermächtigt worden sind.
Pflichten der Autor*innen
Der Autor/die Autorin zeichnet für den Inhalt des Aufsatzes verantwortlich.
Der Autor/die Autorin garantiert, dass der eingereichte Aufsatz selbst erstellt und unveröffentlicht ist und nicht gleichzeitig bei einer anderen Zeitschrift eingereicht wurde. Er/sie erklärt sich mit den Bewertungskriterien des Redaktionskomitees und mit dem Begutachtungsverfahren einverstanden. Wenn ein Aufsatz zur Veröffentlichung angenommen wird, erklärt sich der Autor/die Autorin damit einverstanden, dass die Zeitschrift den Text publiziert.
Der/die Autor*in verpflichtet sich vor Begutachtung des eingereichten Aufsatzes jeglichen möglichen Interessenskonflikt offenzulegen, der den Inhalt des Manuskripts beeinflusst haben könnte. Alle eventuellen finanziellen Unterstützungen eines Forschungsprojekts müssen ausgewiesen werden.
Der/die Autor*in garantieren hinsichtlich der Wahrhaftigkeit der Inhalte eines Aufsatzes. Er/sie hat die Pflicht, die herangezogenen Quellen und Bibliografie darzulegen. Er/sie hat die Rechte zur Veröffentlichung von Bildern, Tabellen oder anderen bereits veröffentlichten Inhalten gemäß den geltenden Autorenrechten einzuholen. Alle Publikationen, die Inhalt und Ausrichtung des eingereichten Aufsatzes beeinflussen, müssen angeführt werden. Das Manuskript muss ausreichende Belege enthalten um anderen die Nachvollziehbarkeit der Recherche zu ermöglichen.
Alle an der Niederschrift beteiligten Personen des Manuskripts müssen als Co-Autor*innen ausgewiesen werden. Wenn andere Personen einen gewichtigen Beitrag zum Aufsatz oder Teilen davon beigetragen haben, müssen diese von dem/r Autor*in angeführt werden.
Sollte der/die Autor*in bedeutende Fehler oder Ungenauigkeiten im veröffentlichten Aufsatz ausmachen, hat er/sie die Pflicht, dies umgehend der Redaktion samt den notwendigen Informationen zur Richtigstellung mitzuteilen.
Die Herausgeber*innen der Zeitschrift
Geschichte und Region/Storia e regione
A.-Diaz-Str. 8/b
I-39100 Bozen
storiaeregione.eu
info@geschichteundregion.eu